AGB

§ 1 Geltung der Liefer- und Zahlungsbedingungen
InnovaTara GbR erbringt sämtliche Leistungen unter den nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden im Zweifel nur durch ausdrückliche oder schriftliche Erklärung im Einzelfall anerkannt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss / Verbindlichkeit des Angebots
1.    Die Bestellung des Kunden, die er nach Abschluss des Kaufvorganges durch klicken des Buttons „Bestellung absenden“ tätigt, ist ein ihn bindendes Angebot. InnovaTara GbR behält sich die Annahme dieses Angebots innerhalb von fünf Werktagen vor, um die aktuelle Verfügbarkeit der bestellten Ware zu überprüfen. Die Bestätigung des Bestelleingangs per E-Mail oder Telefax an den Kunden bedeutet noch keine Annahmeerklärung. Das Angebot des Kunden ist erst dann angenommen und der Vertrag erst dann geschlossen, wenn InnovaTara GbR per E-Mail oder Telefax eine ausdrückliche Auftragsbestätigung an den Kunden versendet oder den Vertrag während der Annahmefrist ausführt (= Übergabe an ein Versandunternehmen).  
2.    Die Vertragssprache ist deutsch. Bei Mehrdeutigkeiten oder Auslegungsschwierigkeiten von übersetzten Fassungen dieser AGB ist daher die Auslegung der deutschen Fassung maßgeblich.

§ 3 Beschaffenheit der Ware
Die Abbildungen der Ware und die sonstigen Leistungsbeschreibungen in Katalogen, Werbemedien und auf der Internetseite enthalten im Zweifel nicht die Übernahme einer Garantie für deren Beschaffenheit. Das heißt: Für Abweichungen der Abbildungen oder Leistungsbeschreibungen von den gelieferten Waren haftet InnovaTara GbR nur im Verschuldensfall.

§ 4 Nichtverfügbarkeit der Ware nach Vertragsschluss
1.    Stellt sich nach Vertragsschluss widererwartend heraus, dass die Ware aufgrund ausgebliebener Selbstbelieferung bei InnovaTara GbR nicht verfügbar ist, so ist InnovaTara GbR  berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern ihr innerhalb angemessener Zeit keine Ersatzbeschaffung möglich ist. Die Verantwortlichkeit von InnovaTara GbR für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. InnovaTara wird den Kunden über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit der Ware informieren und einen beabsichtigten Rücktritt sofort ausüben. InnovaTara GbR wird dem Kunden im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
2.    Unabhängig von ihrem Rücktrittsrecht wird InnovaTara GbR dem Kunden im Falle der Nichtverfügbarkeit der Ware eine eventuell verfügbare, gleichwertige Ware als Ersatzlieferung anbieten. Der Kunde kann das Angebot auf Ersatzlieferung innerhalb von 10 Tagen in Textform annehmen.  

§ 5 Gefahrübergang, Lieferung und Lieferkosten
1.    Die bestellte Ware wird über einen Paketservice an den Kunden versendet. Der Kunde trägt die Kosten des Versands. Eine Abholung der Ware am Geschäftssitz von InnovaTara GbR durch den Kunden ist nicht möglich.
2.    Die Angabe des zu erwartenden Lieferzeitraums bei Vertragsschluss ist eine annähernde Zeitangabe, innerhalb derer der üblicherweise Kunde mit der Lieferung der Ware rechnen kann. Sie beinhaltet keine verbindliche Bestimmung der Lieferzeit, die eine Mahnung des Kunden gegenüber InnovaTara GbR zur Begründung des Verzugs entbehrlich machen würde. Die Abgabe eines Angebots, das auf den Abschluss eines Fixgeschäfts gerichtet ist, ist über das Onlinebestellformular nicht möglich.
3.    Bestellt der Kunde mehr als einen Artikel, so ist InnovaTara GbR zu Teillieferungen berechtigt, soweit einer der bestellten Artikel bereits versandbereit ist und es bei der restlichen Bestellung auf Grund der Zulieferung zu Wartezeiten kommt. Die Versandkosten erhöhen sich hierdurch für den Kunden nicht.

§ 6 Preise und Zahlungsmodalitäten
1.    Die Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Versandkosten werden gesondert ausgewiesen.
2.    Die Zahlung ist bei Zugang der Rechnung in voller Höhe sofort fällig und spätestens 14 Tage nach Fälligkeit ohne Abzug zu bewirken.
3.    Der Kunde gerät bei Nichtzahlung 14 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung durch InnovaTara GbR bedarf.
4.    Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden im Falle des Vorhandenseins von Mängeln nur insoweit zu, als dies im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.
5.    Der Kunde kann nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
1.    InnovaTara GbR behält sich das Eigentum an den ausgelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus der Lieferung zustehenden Ansprüche vor. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist InnovaTara GbR nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und kann die Herausgabe der Waren verlangen.
2.    Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt.

§ 8 Mängel
1.    Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen und diese Mängel innerhalb von drei Wochen an InnovaTara GbR in Textform mitzuteilen. Bei nicht offensichtlichen Mängeln hat der Kunde die Mängel innerhalb von drei Wochen, nachdem ihm der Mangel offenbar wurde, an InnovaTara GbR in Textform mitzuteilen. Die Mängel sind dabei so detailliert, wie es dem Kunden möglich ist, zu beschreiben und, falls möglich, durch ein Foto zu belegen, um InnovaTara GbR eine Nachprüfung zu ermöglichen.
2.    Unmittelbar bei Anlieferung der Ware ist der Kunde verpflichtet, die Waren auf offensichtliche Transportschäden zu überprüfen (z.B. defekte Verpackungen / erhebliche Verunreinigungen) und die Schäden auf dem Lieferschein der Spedition zu vermerken.
3.    Die Mängelrechte des Kunden bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. Der Kunde hat InnovaTara GbR jedoch denjenigen Schaden zu ersetzen, der durch eine nicht ordnungsgemäße Mängelanzeige entsteht, z.B. Transportmehrkosten für nicht notwendige Neuanlieferungen, Verlust der Regressmöglichkeit gegen das Transportunternehmen.
4.    Will der Kunde wegen eines schuldhaft verursachten Mangels Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Regelungen zur Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben hiervon unberührt.
5.    Die Regelung des § 377 HGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
6.    Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beträgt ein Jahr. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche und Ansprüche wegen des arglistigen Verschweigens eines Mangels.

§ 9 Haftung
1.    InnovaTara GbR haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet InnovaTara GbR ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet InnovaTara GbR in demselben Umfang.
2.    Die Regelung des vorstehenden Absatz (1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

§ 10 Rücktritt infolge von Pflichtverletzungen
1.    Dem Kunden steht im Falle von Pflichtverletzungen durch InnovaTara GbR ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag nur dann zu, wenn InnovaTara GbR die Pflichtverletzung zu vertreten hat. InnovaTara GbR kann den Kunden im Falle einer Pflichtverletzung unter angemessener Fristsetzung zu der Erklärung auffordern, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.
2.    Das Rücktrittsrecht im Falle von Mängeln bleibt hiervon unberührt.

§ 11 Schlussbestimmungen
1.    Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
2.    Sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften
3.    Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Gerichtsstand der Sitz von InnovaTara GbR. InnovaTara GbR kann den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

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